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   BGH, 14.07.1964 - 1 StR 216/64   

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BGH, 14.07.1964 - 1 StR 216/64 (https://dejure.org/1964,690)
BGH, Entscheidung vom 14.07.1964 - 1 StR 216/64 (https://dejure.org/1964,690)
BGH, Entscheidung vom 14. Juli 1964 - 1 StR 216/64 (https://dejure.org/1964,690)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Ernennung der richterlichen Mitglieder des Schwurgerichts und der Geschworenen - Vernehmung des Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse als wesentlicher Teil der Hauptverhandlung - Hauptverhandlung über den Jahreswechsel hinaus - Voraussetzungen des erschwerten ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 19, 382
  • NJW 1964, 1866
  • MDR 1964, 938
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 08.04.1960 - 4 StR 2/60

    Opel Kapitän - § 323c StGB, "Unglückfall" / "Erforderlichkeit", maßgeblicher

    Auszug aus BGH, 14.07.1964 - 1 StR 216/64
    Da die Straftat mit der Weiterfahrt des Angeklagten trotz Kenntnis vom Unfall vollendet war, ist seine spätere Rückkehr als "Unbeteiligter" und seine Mitwirkung bei der Herbeischaffung von Hilfe für seine Strafbarkeit ohne Bedeutung (BGHSt 14, 213).
  • BGH, 02.03.1962 - 4 StR 355/61

    Anforderungen an das Merkmal der erforderlichen Hilfe i.S.d. § 330c StGB a.F. -

    Auszug aus BGH, 14.07.1964 - 1 StR 216/64
    Nur einem Toten kann keine Hilfe mehr geleistet worden (BGHSt 1, 266, 269; 16, 200, 203; 17, 166, 169; Urteil des Senats vom 14.5.1963 - 1 StR 138/63).
  • BGH, 28.06.1951 - 4 StR 270/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 14.07.1964 - 1 StR 216/64
    Nur einem Toten kann keine Hilfe mehr geleistet worden (BGHSt 1, 266, 269; 16, 200, 203; 17, 166, 169; Urteil des Senats vom 14.5.1963 - 1 StR 138/63).
  • BGH, 28.06.1961 - 2 StR 83/61
    Auszug aus BGH, 14.07.1964 - 1 StR 216/64
    Nur einem Toten kann keine Hilfe mehr geleistet worden (BGHSt 1, 266, 269; 16, 200, 203; 17, 166, 169; Urteil des Senats vom 14.5.1963 - 1 StR 138/63).
  • BGH, 29.06.1956 - 2 StR 252/56

    Notwendigkeit der Verteidigung erst während der Hauptverhandlung - Bestellung

    Auszug aus BGH, 14.07.1964 - 1 StR 216/64
    Die Hauptverhandlung in der vorliegenden Sache hat nun zwar bereits am 30. Dezember 1963 begonnen: Der Angeklagte wurde an diesem Tage über seine persönlichen Verhältnisse vernommen; das ist ein vom Gesetz vorgeschriebener (§ 243 Abs. 2 StPO) und wesentlicher Teil (BGHSt 9, 243, 244) der Hauptverhandlung.
  • BGH, 20.10.1955 - 4 StR 286/55
    Auszug aus BGH, 14.07.1964 - 1 StR 216/64
    Es versteht sich von selbst, daß sie auch über das Ende des Geschäftsjahres hinaus zur Teilnahme an einer bereits in jenem Geschäftsjahr begonnenen Tagung berufen sind (BGHSt 8, 250).
  • BGH, 21.05.1963 - 1 StR 93/63

    Zuständigkeit des Landgerichtspräsidenten für die Entscheidung über die

    Auszug aus BGH, 14.07.1964 - 1 StR 216/64
    Die Pflicht zur Hilfeleistung entfällt nur dann, wenn die unbedingte Gewähr dafür besteht, daß andere Personen alsbald in der erforderlichen Weise helfen werden (BGH VRS 10, 220 und 14, 191; Urteil des Senats vom 21.5.1963 - 1 StR 93/63).
  • BGH, 14.05.1963 - 1 StR 138/63

    Hilfeleistungspflicht bei einem Unglücksfall

    Auszug aus BGH, 14.07.1964 - 1 StR 216/64
    Nur einem Toten kann keine Hilfe mehr geleistet worden (BGHSt 1, 266, 269; 16, 200, 203; 17, 166, 169; Urteil des Senats vom 14.5.1963 - 1 StR 138/63).
  • BGH, 20.02.1969 - 2 StR 280/67

    1. Auschwitz-Prozess

    Wie der Bundesgerichtshof bereits dargelegt hat, kann es zwar ein Missbrauch der §§ 87, 89 GVG sein, wenn in einer Sache, die nur wenige Tage für die Verhandlung in Anspruch nehmen wird, ein Sitzungstag noch auf das Ende des Kalenderjahres festgesetzt wird, im übrigen aber im neuen Jahr verhandelt werden muss (BGHSt 19, 382).
  • BGH, 17.01.2024 - 2 StR 459/22

    Keine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt - trotz positivem

    Soweit in der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 14. Juli 1964 der Beginn der Hauptverhandlung an die Vernehmung des Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse als "vom Gesetz vorgeschriebenen (§ 243 Abs. 2 StPO) und wesentlichen Teil (...) der Hauptverhandlung" angeknüpft wurde (BGH, Urteil vom 14. Juli 1964 - 1 StR 216/64, BGHSt 19, 382, 384), ist dies überholt.
  • BGH, 28.01.2021 - 3 StR 279/20

    Schwere Freiheitsberaubung (Zusammenhang zwischen Freiheitsberaubung und schwerer

    Gleiches gilt, wenn die schwere körperliche Beeinträchtigung durch einen Selbstbefreiungsversuch des Opfers verursacht wird (BGH, Urteil vom 14. Juli 1964 - 1 StR 216/64, BGHSt 19, 382, 386 f.).
  • BGH, 16.09.1975 - 5 StR 331/75

    Mitwirkungsverbot für die Mitglieder des erkennenden Gerichts an der

    Denn nach dem Gesetz (§ 83 Abs. 1 - 3, § 86 GVG in der bis zum 31. Dezember 1974 geltenden Passung) waren die richterlichen Mitglieder und die Hauptgeschworenen (Hauptschöffen) für das jeweilige Geschäftsjahr bestimmt worden (vgl. BGHSt 19, 382, 383); im Ergebnis war auch die Berufung der Hilfsschöffen (§ 49 i.V. mit § 84 GVG a.F.) auf das laufende Geschäftsjahr bezogen, weil ihre Berufung den Ausfall eines für das Geschäftsjahr bestimmten Hauptgeschworenen (Hauptschöffen) voraussetzte.

    Es lag nicht im Ermessen des Schwurgerichtsvorsitzenden, eine Tagung des Schwurgerichts in der Weise in das neue Geschäftsjahr zu erstrecken, daß er den Termin zur Hauptverhandlung auf einen Zeitpunkt in dem neuen Geschäftsjahr festsetzte (BGH 5 StR 555/74 vom 28. Januar 1975; BGHSt 19, 382, 384).

    Dies galt nicht nur in Fällen, in denen das Schwurgericht innerhalb seines Geschäftsjahrs schon in anderen Sachen verhandelt hatte (vgl. BGHSt 19, 382, 384), sondern auch, wenn in diesem Geschäftsjahr überhaupt keine Hauptverhandlung vor dem betroffenen Schwurgericht stattgefunden hatte.

  • BGH, 05.10.2021 - 3 StR 485/20

    Absoluter Revisionsgrund vorschriftswidriger Gerichtsbesetzung: Terminierungen

    (c) Daher beschränkt sich auch die revisionsrechtliche Überprüfung einer Terminierungsentscheidung unter dem Blickwinkel einer etwaigen vorschriftswidrigen Besetzung des Gerichts wegen Mitwirkung eines Vertreters auf eine Willkürkontrolle (vgl. BGH, Beschluss vom 18. März 2020 - 4 StR 374/19, NStZ 2020, 757 Rn. 19 f.: "willkürlicher Ermessensfehlgebrauch"; Urteil vom 14. Juli 1964 - 1 StR 216/64, BGHSt 19, 382, 385 f.; KK-StPO/Gericke, 8. Aufl., § 338 Rn. 18; s. - mit speziellem Bezug zum Maßstab der Überprüfung von Präsidiumsbeschlüssen zur richterlichen Geschäftsverteilung - auch BGH, Beschluss vom 25. März 2021 - 3 StR 10/20, juris Rn. 40 ff. mwN; kritisch SK-StPO/Frisch, 5. Aufl., § 338 Rn. 38 Fn. 240; MüKoStPO/Knauer/Kudlich, § 338 Rn. 19).
  • BGH, 07.05.1968 - 1 StR 601/67

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Mordes und wegen Beihilfe zum Mord -

    Die richterlichen Mitglieder des Schwurgerichts für die einzelnen Tagungen werden vor Beginn des Geschäftsjahres ernannt (§ 83 GVG; vgl. auch BGHSt 8, 240; 19, 382, 383) [BGH 14.07.1964 - 1 StR 216/64].

    Da außerdem die vorschriftsmäßige Besetzung der Gerichte von besonderer Bedeutung für die Rechtsstaatlichkeit auf dem Gebiete der Gerichtsverfassung ist (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG; BGHSt 19, 382, 385 f.) [BGH 14.07.1964 - 1 StR 216/64], dient die Aufnahme einer Regelung über kalendermäßig festgelegte Schwurgerichtstagungen im Geschäftsverteilungsplan der Rechtsklarheit.

  • BGH, 27.06.2000 - 1 StR 665/99

    Hinzuziehung eines Dolmetschers bei partieller Kenntnis der deutschen Sprache;

    Was die Angeklagten K. und Ku. angeht, erfaßte § 239 Abs. 3 StGB aF (vgl. § 239 Abs. 4 StGB nF) auch die Todesverursachung im Zusammenhang mit einem Fluchtversuch (BGHSt 19, 382, 386 f.).
  • BGH, 19.12.1974 - 1 StR 313/74

    Unterzeichnung eines Protokolls über ein Rechtsgeschäft durch einen mitwirkenden

    Die begonnene Hauptverhandlung war vor ihr auch zu Ende zu führen (vgl. BGHSt 8, 250; BGH NJW 1964, 1866).
  • BGH, 29.08.1973 - 2 StR 73/73

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Totschlags - Anforderungen an die

    Wie der Bundesgerichtshof bereits ausgeführt hat, wäre es allerdings in der Regel unzulässig, eine Schwurgerichtssache, deren Verhandlung voraussichtlich nur zwei Tage beanspruchen wird, in der Weise anzuberaumen, daß an einem der letzten Tage des zu Ende gehenden Geschäftsjahres der Angeklagte nur kurze Zeit zur Person vernommen und die Sache im übrigen an zwei weiteren Tagen im neuen Geschäftsjahr verhandelt wird (BGHSt 19, 382).

    Darauf hat bereits die genannte Entscheidung hingewiesen (BGHSt 19, 382, 384).

  • BGH, 16.11.1972 - 1 StR 418/72

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Notzucht - Rüge der Verletzung

    So hat der Bundesgerichtshof beispielsweise über folgende Punkte entscheiden müssen: Gleichzeitige Errichtung mehrerer Schwurgerichte bei demselben Landgericht (BGHSt 21, 191); Zuständigkeit des Schwurgerichts für die im Wiederaufnahmeverfahren angeordnete erneute Hauptverhandlung (BGHSt 14, 64); Bestimmtheit der Ernennung richterlicher Mitglieder (BGH MDR 1958, 442; Urteil vom 2. September 1958 - 5 StR 322/58; BGHSt 20, 37; Urteil vom 16. Februar 1965 - 1 StR 7/65); Zeitpunkt der Ernennung der richterlichen Mitglieder (Urteil vom 19. Juni 1953 - 2 StR 145/53; BGHSt 8, 240; 12, 197, 206) [BGH 02.12.1958 - 1 StR 375/58]; Ausfall des Vorsitzenden für die ganze Dauer der Tagung (BGHSt 3, 186; Urteile vom 19. Dezember 1952 - 1 StR 548/52 - und vom 9. Juni 1961 - 5 StR 49/61); dauernde oder vorübergehende Verhinderung eines richterlichen Mitglieds (BGHSt 18, 162 [BGH 04.12.1962 - 1 StR 425/62]; 21, 308 [BGH 05.09.1967 - 1 StR 335/67]; Urteile vom 19. September 1967 - 1 StR 205/67 - und vom 3. Dezember 1968 - 5 StR 596/68); Zuständigkeit für die Feststellung der Verhinderung eines Richters (BGH MDR 1963, 773); Mitwirkung eines Ergänzungsrichters (BGHSt 21, 108); dauernder Wegfall eines Hauptgeschworenen (BGHSt 6, 117); Zuständigkeit für die Entscheidung über die Verhinderung und Entbindung eines Geschworenen (Urteil vom 22. Oktober 1957 - 1 StR 116/57; BGH MDR 1959, 55; Urteile vom 9. Februar 1960 - 1 StR 690/59 -, vom 14. November 1960 - 2 StR 431/60 -, vom 9. Juni 1961 - 5 StR 49/61 - und vom 7. Mai 1968 - 1 StR 601/67); Verhinderungsgrund und Überprüfbarkeit der Befreiung eines Geschworenen (Urteile vom 5. Mai 1959 - 1 StR 641/58 - und vom 5. Februar 1970 - 4 StR 272/68 - insoweit in BGHSt 23, 224 nicht abgedruckt); Reihenfolge der Zuziehung von Hilfsgeschworenen (Urteile vom 22. Oktober 1957 - 1 StR 116/57 -, vom 11. November 1958 - 1 StR 423/58; BGHSt 12, 243; Urteile vom 9. Juni 1961 - 5 StR 49/61 - und vom 26. Januar 1965 - 5 StR 612/64); Stellung des Ergänzungsgeschworenen (Urteil vom 26. Januar 1965 - 5 StR 612/64); Dauer der Vertretung durch einen Hilfsgeschworenen (BGH LM GVG § 84 Nr. 2; BGHSt 21, 308, 313 [BGH 06.06.1967 - 1 StR 192/67]; Urteil vom 6. August 1968 - 1 StR 252/68; BGHSt 22, 289); Terminierung von Schwurgerichtssachen (BGHSt 19, 382; Urteil vom 6. Oktober 1964 - 5 StR 308/64; BGHSt 21, 222; 24, 254) [BGH 24.11.1971 - 3 StR 275/71]; Überschneiden von Tagungen (Urteil vom 26. Januar 1965 - 5 StR 612/64; BGHSt 21, 191, 193 [BGH 07.02.1967 - 5 StR 587/66]; 21, 222) [BGH 20.03.1967 - 2 StR 51/67].
  • BGH, 08.11.1984 - 4 StR 526/84

    Verurteilung wegen gemeinschaftlich begangener schwerer Körperverletzung -

  • BGH, 04.11.1969 - 5 StR 470/69

    Strafbarkeit wegen Mordes - Rechtmäßigkeit des Strafmaßes - Notwendigkeit eines

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